Der Energieausweis
Neubaumaßnahme
Bei Neubaumaßnahmen ist der Energieausweis automatischer Bestandteil der geforderten ENEV- Nachweise zum Bauantrag und der behördlichen Baugenehmigung. Der Bauherr muss keine zusätzlichen Maßnahmen einleiten.
Gebäudebestand
Grundsätzlich unterscheidet man bei Bestandsgebäuden zwischen Wohngebäuden n. Eigentümer von Bestandsgebäuden müssen unter bestimmten Voraussetzungen bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis von einem Ausstellungsberechtigten erstellen lassen und diesen Käufern oder Neumietern auf Verlangen zugänglich machen. In Abhängigkeit der jeweiligen Gebäudeart und Gebäudedaten kann bei Wohngebäuden zwischen einem so genannten Verbrauchs- oder Bedarfs-Energieausweis gewählt werden. Keinen Energieausweis benötigen Eigentümer von Baudenkmälern und Gebäuden mit weniger als 50qm Nutzfläche. Nähere Einzelheiten zur evtl. Ausstellungspflicht erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Dipl.-Ing. Marco Langner
Ritzerfelder Str. 22A
52134 Herzogenrath
Tel. 0 24 06 - 65 91 65